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Sie haben Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelpilzbildungen
an Ihrem Gebäude oder in Ihrer Wohnung oder Sie haben Fragen
zur Bausubstanz und benötigen eine Beweissicherung?

Dann kann Ihnen Dipl. Ing. Peter Schwedler weiterhelfen.
K r e f e l d

Peter Schwedler

Er widmet sich insbesondere der Beratung von Hauseigentümern
und Bewohnern, wenn baulicher Befall mit Schimmelpilzen in Innenräumen gegeben ist.

In den von Baumeister Schwedler auf Schimmelbefall
untersuchten Privat- und Gerichtssachen der letzten 30 Jahre
sind die Ursachen zu über 95% anzulasten:

1. Der Altersminderung der Gebäudehülle wegen
des aufgestauten Instandsetzungsbedarfs

2. Den planerischen und handwerklichen Ausführungsmängeln

3. Der Nichteinhaltung des baulichen Wärmeschutzes.

Offener Brief

Sehr geehrte Damen und Herren der Gerichte, Kammern und Berufsverbände

25 Jahre habe ich mit den Gerichten und den Damen und Herren RechtsanwältenInnen vertrauensvoll zusammengearbeitet. Mein Bemühen galt der restlosen Aufklärung der Schimmelpilzproblematik, da häufig die Pflege der Gebäude wegen des entstandenen ‚aufgestauten Instandsetzungsbedarfs’ vernachlässigt wurde. Ich habe das nur erreicht, weil die Gebäudehülle von mir auf konstruktive Leckagen untersucht worden sind und damit die konstruktiven Ursachen definitiv festgestellt waren. Nunmehr treffe ich heute -nach 25 Jahren- immer wieder in weiteren Sachverhalten auf die Fälle, in denen immer noch sachverständige Kollegen, die es nicht besser wissen, dem unzureichenden Bewohnen (Lüften) die Verantwortung zuschieben, obwohl kein Finger gekrümmt wurde, um den ‚aufgestauten Instandsetzungsbedarf’ am Gebäude zu untersuchen. Natürlich: Ausnahmen bestätigen die Regel!
Es ist ein Trauerspiel, in dem unschuldige Bewohner für die Versäumnisse der Immobilieneigner verantwortlich gemacht werden. Ich fasse deshalb meine Erfahrungen in der nachfolgenden Replik zusammen und bitte Sie, diese auch an Ihre interessierten Kollegen weiter zu reichen.
Dieser Beitrag ist auch auf meiner Homepage veröffentlicht!

Kürzlich erschien eine Pressemitteilung des Umweltbundesamtes in einer großen Tageszeitung, dass in den vergangenen Jahren die Statistiken der Gesundheitsfürsorge ein dramatisches Ansteigen von Schimmelpilzerkrankungen zu verzeichnen haben. Steht das etwa nicht in direktem Zusammenhang mit der Zunahme der Gebäudealterung (Altersminderung) und des damit verbundenen steigenden ‚aufgestauten Instandsetzungsbedarfs’? Bei einem üblichen Gebäudealter von 80 bis 100 Jahren muß die Gebäudehülle mindestens zweimal instandgesetzt werden! - siehe hierzu ‚Instandsetzungskosten’ von ROSS + BACHMANN, 24. Auflage 1983 und siehe ‚Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten’ RÖSSLER/LANGNER/SIMON, 5. Auflage 1987, sowie ‚Instandhaltung und Instandsetzung von Wohneigentum’ HEINZ PETERS 1984. Seit 30 Jahren also ist dieses Phänomen als technische Realität bekannt. Im gleichen Umfang, in dem die Altersminderung der Gebäude zunimmt, nimmt auch die Erkrankungsrate im Bereich Schimmelallergien zu! Das muß doch zu denken geben!!

Wann werden die Berufsverbände der Architekten, Bauingenieure und Bausachverständigen und die Architekten-, Ingenieur-, Ärzte-, Industrie- + Handels- und  Handwerkskammern und das Umweltbundesamt wachgerüttelt und aufmerksam und planen in ihren Fortbildungsinitiativen generell Seminare für den „Old building Engineer“, der dann auch als vereidigter Sachverständiger vor Gericht auftreten kann und muß, um sachgerecht die baulichen Ursachen für Schimmelpilzbefall beurteilen zu können. Nur so kann vermieden werden, dass immer wieder „sogenannte Sachverständige“ Falschbeurteilungen mit der Folge eines gerichtlichen Fehlurteils abgeben zu Lasten der unschuldigen Bewohner, die angeblich ihre Wohnung unzureichend lüften.

Von der Berufsausbildung her sind die ausgebildeten Architekten und Bauingenieure die richtige Klientel, die dann bei graduell unterschiedlichem Bedarf einen Baubiologen hinzuziehen, falls es um die Beseitigung geht. Nur auf diesem Weg wird für die Zukunft verhindert, dass der ‚aufgestaute Instandsetzungsbedarf’ unserer 60 bis mindestens 120 Jahre alten Gebäude nicht weiter zum Ansteigen der Krankheitsraten hinsichtlich Schimmelursache führt. Ein Baubiologe kann die bauliche Ursache von Berufswegen nicht ergründen.
Die hier dargestellte Problematik hat inzwischen eine hohe volkswirtschaftliche Dimension erreicht., wenn man bedenkt, dass in manchen Städten ganze Straßenzüge verarmen, weil die Bewohner zum Schutz ihrer Gesundheit fernbleiben.

Mit freundlichen Grüßen

 

www.baumeister-schwedler.de


Anlage zum offenen Brief

Schlagregendurchfeuchtung der Gebäudehülle + ‚Schleichende Rohrbrüche’ im Innern von Gebäuden und Wärmebrücken überführen die Leugner der Schimmelursachen der Falschdiagnose, und zwar dann, wenn sie „Unzureichendes Wohnverhalten (unzureichendes Lüften)“ gutachterlich zur Ursache erklären, -ohne die alte Bausubstanz aus der Jahrhundertwende 1900 bzw. der Nachkriegsbauten der 50er bis Anfang der 80er Jahre untersucht zu haben auf eindringenden Schlagregen, schleichenden Rohrbruch oder planerische und handwerkliche Baumängel, denn sie.. …

  1. Verschweigen ihre mangelnden Fachkenntnisse
  2. Verdummen die an diesem Sachverhalt beteiligten bautechnischen Laien
  3. Vermurksen ein vor Gericht laufendes selbstständiges Beweisverfahren
  4. Verdrängen den wahren Sachverhalt, weil sie ihn wegen fehlender baukonstruktiver Untersuchung nicht kennen
  5. Verantworten nicht den Eingangssatz, der jedem Gerichtsauftrag vorangestellt ist: „Prüfen Sie bitte zunächst, ob der Auftrag in Ihr Fachgebiet fällt…“
  6. Verlassen die Aufgaben eines seriösen öbuv. Sachverständigen
  7. Verleumden mit ihrem Fehlgutachten ein ordnungsgemäß recherchiertes Privatgutachten
  8. Vermengen oder negieren Sachverhalte der Mikrobiologie mit denen der Bauphysik (Lüftungsthematik) und denen der Architektur und Baukonstruktion
  9. Vernachlässigen ihre Pflichten als ‚Vereidigte Sachverständige’
  10. Vernichten das Vertrauen der mit Schimmel geschädigten Bewohner in die Qualifikation der ‚Vereidigten Sachverständigen’ und damit in die Justiz
  11. Verschlafen den Zeitpunkt, ihr Gutachten zu korrigieren
  12. Verschleppen Gerichtsprozesse
  13. Verschließen sich vernünftigen ordentlich recherchierten Argumenten
  14. Verschmähen den Rat derer, die fachkundig argumentieren
  15. Verschulden gerichtliche Fehlurteile
  16. Versinken in Selbstmitleid, wenn sie vom Gericht abberufen werden
  17. Verstummen, wenn sie von RechtsanwältenInnen und RichternInnen mit logischen Vorhalten konfrontiert werden
  18. Verunglimpfen ordentlich recherchierende Privatsachverständige, statt sich mit deren Gutachten auseinanderzusetzen
  19. Verursachen Fehlurteile
  20. Verwehren Bewohnern ihr Recht auf schimmelfreies Wohnen
  21. Verwickeln bautechnische Laien anlässlich der Anhörung mit undefinierbaren bauphysikalischen Allerweltsweisheiten in Zusammenhang mit der Lüftungsthematik in Gespräche, die keinerlei Bezug zum Wohnobjekt und deren Nutzung haben.
  22. Vergessen in Zusammenhang mit 21. den regelmäßig ständig wirkenden  Dampfdiffusionsstrom vom Inneren des Gebäudes über die konstruktiven Außenfassaden (Mauerwerk) in die Außenluft. Sie parlieren vom mangelhaften Lüften, ohne das tatsächlich gegebene Lüftungsgebahren der Bewohner kontrolliert zu haben. Denn der Dampfdiffusionsstrom entlastet in der Regel ständig den Wohnbereich ebenfalls von erhöhter relativer Luftfeuchtelast.
  23.  Verfangen sich zwangsläufig in Widersprüche, wenn clevere RechtsanwälteInnen entsprechende Fragen stellen
  24. Verzagen niemals, da sie nicht anders können, weil sie den Umgang mit alter Bausubstanz nicht gelernt oder sich nicht aufgeschult haben
  25. Verzichten niemals auf ihre vermeintliche Macht, das trifft auch für spezielle Doktoren zu, die nicht zu erkennen geben, auf welchem wissenschaftlichem Gebiet sie promoviert haben, -oder haben sie nicht? -denn Technik ist Wissenschaft.
  26. Verzerren die Entscheidungsgrundlage für das Gerichtsurteil
  27. Vereinsamen und Verkalken in Ihrem Egoismus
  28. Verhindern nicht gerichtliche Fehlurteile, sondern befördern sie
  29. Vertuschen den direkten Zusammenhang bzw. die Abhängigkeit der gerichtlichen Bestellung von ihrem von der Handwerkskammer zugewiesenen Bestelltenor z.B. wenn der Sachverständige  Maurermeister ist. Da die Feuchtigkeitsdefekte aber von ca. 10 verschiedenen Gewerken verursacht werden können, empfiehlt es sich für die  Gerichte, bei Schimmelbefall und Feuchtigkeitsschäden grundsätzlich Sachverständige der Industrie- und Handelskammern zu bestellen, da das Mauerwerk häufig nur das leidtragende Bauelement ist und nicht das verursachende.
  30. Verschulden Schimmelerkrankungen bei den unbeteiligten Bewohnern!!

Das sind meine traurigen Erfahrungswerte aus einer fast 30jährigen Praxis und aus einer fast 20jährigen vereidigten Sachverständigentätigkeit, mit denen man sich nicht abfinden kann.

Es sind nicht alle Kollegen, auf die die obigen Zusammenhänge zutreffen, aber jeder eine ist einer zuviel. Alle Juristen und integren Sachverständigen sind aufgerufen, sich diesen Entwicklungen zum Schaden der unschuldigen Bewohner entgegenzustellen. Schließlich ist der hier zwischen den Zeilen dargestellte Sachverhalt eine Folge  der Altersminderung unserer Gebäude, die inzwischen eine volkswirtschaftliche Dimension erreicht hat.

Grundsatz: Sachverständige, die kein Tiefen-Feuchtemeßgerät (12 cm Tiefe) besitzen und nicht die stufenweise Messung des Mauerwerksquerschnitts betreiben und deshalb die Wohnung auf Feuchtequellen nicht untersuchen können, sind sofort von ihrem gerichtlichen Auftrag abzuberufen!

Resumee:               
Die unschuldigen Bewohner müssen für die Fehler und Versäumnisse der Immobilienbesitzer wegen eingetretenen ‚aufgestauten Instandsetzungsbedarfs’ der Gebäude ‚bluten’!!

Ending:
Der „DUDEN“, das meist verkaufte und gelesene Buch in Deutschland erläutert den Scharlatan wie folgt: Der ist ein Schwindler, der bestimmte Fähigkeiten vortäuscht! -auch wenn es nicht bewusst geschieht. manch einer weiß ja nicht, was er nicht kann.

Peter Schwedler
Bausachverständiger
Weitere Artikel unter:
www.baumeister-schwedler.de

PS.: Wenn Ergänzungsfragen bestehen, bin ich selbstverständlich zu weiteren Informationen bereit: info@baumeister-schwedler.de