Öffentliche Mitteilung

REAKTION I zu db Schwachstellen

Beitrag Schwachstellen in db 1/06, „Schimmel nach Fensteraustausch“

Sehr geehrter Herr Professor Oswald,

Ihr Artikel mit gut informellem Charakter  war sehr interessant. Nur ist der technische Sachverhalt als Grundlage zur Darstellung des „Ursachenbaumes Schimmelpilzwachstum“ weniger verwendbar.

Gründe:

  1. Das Ziegelmauerwerk ist mit direktem Verbund über Mörtelbrücken an das tragende Mauerwerk angeschlossen.
  2. Der nordostausgerichtete Giebel ist zum Teil auch von NNW -dem höchsten Druck von Niederschlägen in den Wintermonaten- ausgesetzt.
  3. Abhängig von der Witterung vor und während der gutachterlichen Untersuchung können Feuchtebelastungen in der Trockenzone der Wohnung so erheblich zurückgegangen sein, dass diese nur schwer messbar sind.
  4. Findet die gutachterliche Untersuchung im Sommer statt oder in einem milden Winter, in dem es zusätzlich nur wenige Niederschläge gab -was durchaus der Fall sein kann, z.B. 1996-, können aus negativen Feuchtemessungen keine Rückschlüsse darübergezogen werden, dass ausschließlich mangelndes Heizen und Lüften als Ursachen der Putzoberflächenkondensation infrage kommen.               

Was nun in diesem technischen Fall als eklatanter baulicher Mangel vorliegt, ist das Fehlen der Luftschicht zwischen Ziegelverblendung und tragendem Mauerwerk. Künzel sagt eindeutig -im übrigen auch die DIN 1053-: Diese Luftschicht muß 6 cm dick sein, früher 5 cm. Meine seit 20 Jahren getroffenen Feststellungen verbunden mit zahlreichen konstruktiven Giebelöffnungen bestätigen die Richtigkeit dieser Schadenstheorie.

Auch die Hinweise der Juristen, dass diese technischen Festlegungen nicht für die Bauten der 50er Jahre zutreffen, ist falsch. Schon seit den 30er Jahren -mit Sicherheit aber in den 50er Jahren- galten die anerkannten Regeln der Technik. Dazu benötigt der Sachverständige nicht zwingend eine Norm. Das ist ja bekannt. Probst sagt: Die „aRdT“ muß nicht geschrieben sein. Die erst verspätet veröffentliche DIN 1053 zu diesem Thema ändert hieran nichts, denn die eben beschriebenen technischen Erkenntnisse sind Jahre davor bekannt, -siehe Ebbinghaus, Lehrbuch „Der Hochbau“ 1951.

Von diesen Mängeln an nach Nordwest ausgerichteten Giebeln sind die Jahrhundertwendebauten ebenso betroffen wie die Bauten der 50er und 60er Jahre. Hier wurde die Luftschicht an Millionen von Bauten leider weggelassen, um die Wohnfläche zu vergrößern und damit die Förderungsbeiträge des sozialen Wohnungsbaues zu erhöhen (inzwischen ein Teil meiner Existenzgrundlage).

Die über die direkte Verbindung der Ziegelverblendung mit dem tragenden Mauerwerk eindringende und eindunstende Feuchtigkeit in die Trockenzone der Wohnung führt solange nicht zu Beanstandungen, solange die alten und undichten Holzfenster eine „natürliche“ Abführung der erhöhten Raumluftfeuchtigkeit bewirken. Werden  neue Fenster eingetauscht gegen die alten ist das Mietproblem da. Und dann kann lange diskutiert werden vor Gerichten: Es bleibt der Baumangel und damit der Verstoß gegen die aRdT (allgemein anerkannte Regeln der Technik) die Ursache.

Ich nehme abschließend die Gelegenheit, mich bei Ihnen persönlich zu bedanken für die Vermittlung umfangreichen Wissens im Sachverständigenwesen, das mir eine mehrere jahrzehntelange erfolgreiche Tätigkeit als öbuv. Sachverständiger ermöglicht hat.

Mit freundlichem Gruß
Peter Schwedler