Öffentliche Mitteilung

REAKTION I zum DDH Das Dachdecker-Handwerk

Beitrag Luftdichtheit in DDH  14/06,Bl.6, „Bonusfaktor aktivieren“.

Mit Interesse habe ich den Beitrag von Herrn Kollegen Zebe gelesen und vielfältig Übereinstimmung gefunden. Die Luftdichtheit ist ein ein altes und doch technisch immer noch für die Handwerksbetriebe neues Feld ordnungsgemäßer Herstellung. Nach einer Reihe von Problemfällen mit erheblichem Schadensvolumen auf diesem Schadensgebiet liegt mir nun ein Sachverhalt an einem konstruktiven Holzdach mit erheblichem Schaden vor. Hier wurde der Blower-Door-Test vor Montage der Gipskartonplatten nicht veranlasst.  

Nach meiner Einschaltung als Sachverständiger habe ich zunächst diese Prüfung nachholen lassen mit dem Ergebnis der Unterschreitung des Grenzwertes 3. Jetzt sollte eigentlich alles in Ordnung sein, war es aber nicht. Denn an der Außenhaut aus Bitumenbahnen des Daches fand eine ungewöhnlich hohe Konzentration von Kondensat statt mit den bekannten Schädigungen.
Es ist also richtig, wenn auf den Unterschied zwischen Luft- und Winddichtheit hingewiesen wird. Denn in dem hier vorliegenden Falle stellte sich ja die Frage, warum Kondensatbildung bei eindeutiger Unterschreitung der Blower-Door-Mindestforderung auftritt. Die Antwort war  recht schnell gefunden. Die Gipskartondeckenanschlüsse waren erstklassig ausgeführt. Diese haben messbare Undichtheiten nicht zugelassen. Aber es kommt eben auch darauf an, dass die mittels Dampfdiffusion durch Gipskartonplatten durchdringende Raumluft Feuchte mit sich führt und dann über  handwerkliche Defekte der Folien/Wandanschlüsse oder Folienstöße über die Dachkonstruktion aus Holz die Innenseite der Dachhaut erreicht. Wenn sich der Leser erinnert: Vor etwa 20 Jahren haben wir im Bauwesen die Windichtheit nur mit Gipskartonplatten hergestellt mit den bekannten Folgeerscheinungen.

Also: Ich unterstütze ausdrücklich den Vorschlag, vor Montage der Gipskartonplatten einen Blower-Door zu veranlassen. Wenn nunmehr zusätzlich die Frage nach den Kosten gestellt würde, kann nur darauf verwiesen werden, dass die Nachbesserungsarbeiten eine unvergleichlich um das Mehrfache höhere Gewichtung haben, die auch einen vorübergehenden Umzug der Familie in ein Hotel beinhalten können.. Vor allem ist es dringend geboten, dass bereits von der Planerseite diese Kriterien in der Ausschreibung angesprochen werden, denn nicht alle Handwerksbetriebe sind über dieses Gefahrenpotential ausreichend unterrichtet. Eine weitere Empfehlung sei folgende: Architekten haben bei allen Konstruktionen, die durch andere Schichten verdeckt werden, die Pflicht -und das ist juristischer Alltag- eine Zwischenabnahme vorzunehmen. Diese Abnahme sollte insbesondere bei der Konstruktion „Luftdichtheit“ vom Auftragnehmer Trockenbauer im Vertrag  fixiert werden. Das dient im Schadensfall nicht nur dem Architekt wegen möglicherweise unterlassener Zwischenabnahme, sondern auch dem Handwerksbetrieb.

Frage zur „Anpresslatte ja oder nein?“
Wenn man sich nach den Technischen Unterlagen der Baustoffhersteller richtet, ist das nicht nötig, denn die Vorführer von Schaustücken machen das sicher exellent und kriegen das auch hin. Aber auf der Baustelle sieht das alles ganz anders aus. Das beginnt schon bei der „richtigen“ Wahl  von Band oder Klebdichtstoffen. Und auf die richtige Anwendung in Bezug auf die Baustoffe -Holz, Mauerwerk, Folien- Mauerwerk kann unsauber im Mörtelverbund erstellt oder verschmutzt sein, worauf dann überhaupt kein Band oder Klebdichtstoff aufgebracht werden kann und so die überstehenden Mörtelreste erst abgeschlagen werden müssen (Ausschreibungsgegenstand). Darüberhinaus gibt es erhebliche Preisunterschiede. 

Dann kommt es auf die Qualifikation der Handwerker an. Meine Erfahrung ist: Da gibt es eine Kolonne, die arbeitet erstklassig und fachgerecht und dann gibt es den Fall, dass aus akuten Personalgründen (Krankheit) bei zusätzlichem Termindruck Monteure das Know How nicht beherrschen. Die Folgen können dann bei unserer Arbeit (Gutachten) abgelesen werden. Im Haus X ist alles in Ordnung, im Haus Y liegen katastrophale handwerkliche Fehler vor, trotz gleichem Handwerksbetrieb. Es ist also durchaus zu empfehlen, zur Sicherheit grundsätzlich nicht auf die Anpresslatte zu verzichten. Nur aus diesen Gründen, weil die Technischen Unterlagen der Baustoffhersteller genau die von mir geschilderten Bedenken unberücksichtigt lassen.

Peter Schwedler