DER kurze DIALOG = Anhörung: Amtsrichter/Sachverständiger

Teilnehmer:
A.: Amtsrichter: Große Erfahrung in Miet- und damit auch in Baurechtssachen
B.: Sachverständiger (SV) fiktiv:

Jahrzehnte später erhält er im Rahmen einer Räumungsklage einen Auftrag vom Amtsgericht mit der Frage:
„Die Schimmelpilzbildung sei nicht auf eine bauliche Ursache zurückzuführen, sondern durch falsches Lüftungsverhalten verursacht worden.“
B übernimmt den Auftrag, obwohl ihm im Auftragsschreiben vorgehalten wird:
„Prüfen Sie bitte zunächst, ob der Auftrag in Ihr Fachgebiet fällt und ohne die
Einbeziehung weiterer Sachverständiger erledigt werden kann.“

Nun ist in der Gerichtsakte ein Privatgutachten des Mieters mit dem Hinweis auf mögliche Ursachen (= Schadenstheorien) aus Dachdecker-, Balkonabdichtungs-, Fassadenbekleidungs-(Außenputz) und Installationsarbeiten gegeben. Das Gerichtsgutachten wird erstattet mit dem Ergebnis: ‚Unzureichendes Lüften ist die Ursache!’

2.-Fiktiv: Der erfahrene Amtsrichter ist unzufrieden. Er veranlasst eine Anhörung. Der Rechtsanwalt des Mieters schweigt und es beginnt der fiktive Dialog:

A.:      Herr SV.: Sind Sie nach Ihrem Bestelltenor SV für Dachdecker-
          Balkonabdichtungs- Außenputz- oder Installationsarbeiten? -bzw. sind Sie
          SV für Schäden an Gebäuden?
B.:      Nein!
A.:      Sind Sie SV für Schimmelbefall (Miokrobiologie) und Bauphysik?
          (Lüftungsthematik)
B.:      Nein!
A.:      Haben Sie denn die Bausubstanz untersucht?
B.:      Nein!
A.:      Also haben Sie den ersten Teil der Beweisfrage nicht beweiserheblich
          beantwortet?
B.:      ??

Der Verfasser stellt fest: Der SV ist nach dem Bestelltenor nicht geeignet. Der Richter akzeptiert aus welchen Gründen auch immer. (In der Technik gibt es nur schwarz oder Weiß! Da hilft kein Philosophieren.) Der RA des Mieters schläft. Der Vermieter hat infolge des Fehlurteils gewonnen. Das Regenwasser läuft weiter in die unbewohnbare ‚Bude’ und der Vermieter hat zwar den Prozess gewonnen, er hat aber sich selbst und seiner Immobilie geschadet. Der Mieter und sein Mobiliar aber leiden. Ist das die Deutsche Justiz? Nein ist sie nicht. Aber Ausnahmen bestätigen eben die Regel. Und selbst ein einmaliger Ausrutscher ist zu viel.

Peter Schwedler