Bauliche Feuchtigkeit innerhalb der Trockenzone einer Wohnung stellt einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar.
Die im Zielbaum aufgeführten Mängel der drei Gruppen:
Wärmebrücken, Baustoff- und Rohrbrüche, konstruktive Fehlstellen
sind die Ursache dafür,dass infolge von Schlagregenbewitterung
in der Wohnung eine Feuchtequelle entsteht.
Beispiele:

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1. Nicht abgedichtete Kelleraußenwände
Die Luftfeuchtigkeit aus dem Keller kann auch die Erdgeschoß-Wohnung schädigen!
2. Nicht regelgerechte Erstellung oder Altersminderung
von Gebäudehüllen:
Dächer, Fassaden, Fenster, Balkone, Dachterrassen,
die Regenwasser in die Wohnungen eindringen lassen
und zu Feuchtequellen in den Wohnungen führen.
Die Feuchtequellen lassen nach
bauphysikalischen Gesetzmäßigkeiten die Feuchtigkeit zur 20 ° warmen Raumluft eindunsten
und führen zu Schimmelpilz!
Deshalb müssen die Feuchtequellen
beseitigt werden.