Schimmelbefall in Gebäuden mindern
Wohn- und Betriebsklima! Lösungsansätze hier!
Peter Schwedler
Eines schönen Tages -bevor der Frühling Einzug hält- kommt Frau Berger von der Arbeit nach Hause, in ihre im Erdgeschoß gelegene Wohnung. Die Sonne scheint, ihre Stimmung ist gut, sie hat schwer gearbeitet. Heute wird sie nicht alt, sie will früh zu Bett.
Dort sitzend, -traut sie ihren Augen nicht. Lauter kleine schwarze Flecken auf der Raufasertapete.

Sie schläft unruhig. Am nächsten Morgen Anruf bei dem für das Gebäude Zuständigen. Der vereinbarte Termin führt zum niederschmetternden Ergebnis-Originalton: “Ja, Sie müssen kräftig lüften, dreimal am Tag mittels Drehen der Fenster.“
Frau Berger ist verzweifelt. Sie weiß, dass sie immer sorgfältig damit umgeht und ihre Pflicht tut. Sie weiß auch, dass Schimmelpilze gesundheitsschädlich sein können.
1. Schimmelpilze und die befallenen Baustoffe
Bevor meine erlebte Geschichte weitererzählt wird, einige Hinweise zu Schimmelpilzen und seinen Reaktionen bei Menschen, -also zu ökologischen Aspekten der Mykologie (Wissenschaft der Pilze). Schimmelpilze sind überall in unserer Luft. , -enstehend aus dem Erdreich und sich verbreitend in der Außenluft. Es ist doch klar, dass auch die Innenluft unserer Wohnungen mit Schimmelpilzsporen kontaminiert wird, -dass sich diese also in allen unseren Räumen in der Wohnung befinden. Aber es passiert nichts Schädliches für uns Menschen, die in diesen Wohnungen leben, solange diese Wohnungen bautechnisch mängelfrei sind.. Bis, -ja! bis die Schimmelpilzsporen auf Feuchtigkeit und Kälte treffen.
Schließlich sind dies die Medien, denen sie im Erdreich zu Gunsten ihrer Lebensbedingungen ausgesetzt waren und unter denen sie sich fortgepflanzt haben. Der bekannteste Schimmelpilz ist der aspergillus niger (Bild), der sich auf Tapeten, Tapetenkleister, Wandanstrichen, Holzpaneelen, Möbeln, Vorhängen und auf Stoffen in Schränken niederlässt. Sein Wachstum wird auf diesen organischen Kohlenstoffverbindungen gefördert und führt zu einem muffigen Geruch in der gesamten Wohnung.
Der Autor hat schon blühende Landschaften von schwarz-grünem Schimmel auf allen organischen Einrichtungsgegenständen gesehen. Sie haben diesem Erfahrensbericht schon entnommen und registriert: Pilze sind solange ungefährlich, -bis sie auf Nässe und Kälte treffen. Dazu aber später! Aber vorab noch dies. Die Medien Feuchte und abgekühlte Flächen sind Voraussetzung für Wachstum und die eben erwähnten kohlenstoffhaltigen Untergründe sind -salopp ausgedrückt- seine Nahrung.
Nicht befallen werden dagegen mineralische Baustoffe, wie Putze gemäß DIN 18555, Beton gemäß DIN 1045, also Zement-Verbindungen gemäß DIN 1164, Mauerwerk aus Ziegel gemäß DIN 105 + 1053, Kalksandstein gemäß DIN 106 + DIN 1053, Porenbeton gemäß DIN 4165 und qualitative Leichtbaustoffe aus Bims gemäß DIN 18151, 18152, 18153 und 18162. Auch Mineralfaserstoffe gemäß DIN 18165 von Grünzweig und Hartmann und Rockwool.
Nun gibt es außer den klassischen Baustoffen statt der Kalk- und Zementputze auch die inzwischen längst bewährten Trockenbaustoffe aus Gipskarton DIN 18181 von Knauf und Rigips. Diese sind wiederum mit ihrer Kartonhülle den organischen Stoffen zuzurechnen und sind deshalb für den Fall der Durchfeuchtung schimmelpilzgefährdet. Und hierzu muß aber ganz eindeutig gesagt werden: Dennoch sind diese Baustoffe von hervorragender Qualität. Nicht akzeptabel ist es jedoch, wenn Baustoffe in Wohnungen von unzulässiger Feuchte befallen werden. Die Feuchtigkeit stört nicht nur die Bewohner, sondern auch die organischen Baustoffe in einer Wohnung leiden darunter.
Nun weiter mit der Geschichte: Der Zuständige oder auch ein Nachbar, den Frau Berger um Hilfe gebeten hatte, geht nun durchs ganze Haus, um festzustellen, dass diese Schimmelbildung in den anderen Wohnungen nicht vorzufinden ist und somit Frau Berger die alleinige Schuld anzulasten ist. Damit wäre das seiner Meinung nach Wichtigste getan: Die Schuldige wurde gefunden. In Zukunft hat Frau Berger nichts mehr zu lachen, denn selbst das Getuschel ist überall zu spüren und zu hören.
2. Schimmelpilze, Gesundheitsgefährdung + Abwehrversuche
Ungeachtet dessen hat Frau Berger aber Angst um ihre Gesundheit, denn sie hat gehört, dass Schimmelpilze gesundheitsschädlich sein können und so geht sie ins nächste Fachgeschäft oder den Baumarkt
-nachdem sie sich im Internet informiert hat-, und kaufte sich eine Pumpsprühflasche „Biff-Schimmelentferner“ von Henkel. Das Ergebnis war hervorrragend. Der Schimmel war tatsächlich weg! So verbrachte sie einen angenehmen und zufriedenen Sommer.
Leider hielt diese Zufriedenheit nicht langzeitlich an, denn der nächste Winter kam bestimmt. Es war diesmal im Januar, -es war ein besonders kalter Winter-, als fast die gleichen Schimmelerscheinungen in Ihrem Schlafzimmer auftraten. Jetzt hat Frau Berger ihren Arzt aufgesucht und sich beraten lassen. Der sagte ihr: Haut und Schleimhäute von Menschen können auf Kontakte mit Schimmel reagieren. Heuschnupfenartige Symptome, die teilweise mit asthmatischen Beschwerden einhergehen, können durch Pilzsporen ausgelöst werden. Auch Hautentzündungen und Schädigungen der Verdauungsorgane können die Folge sein. Frau Berger geriet in Panik. Aber: Sachte, sachte… Da war ihr doch in der Vergangenheit der Katalog „Hauser Clean“ in die Hände geraten. Dort fand sie das Produkt „Sanosil-Schimmelstop“. Sie bearbeitete auch hiermit ihre Wände und es ging wieder bis… ja bis….!?
Das ist die Erfahrensgeschichte, die der Bausachverständige Peter Schwedler, Krefeld seit 20 Jahren in Privat- und Gerichts-auseinandersetzungen erlebt. Dabei wissen es ja die Zuständigen, die unwissend aber gutmeinend sind, auch nicht besser als Frau Berger. Niemand weiß nämlich, um was es eigentlich geht. Aber auf jeden Fall ist erstmal das nachbarschaftlich jahrelang gute Klima emotional im Keller und alles läuft auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus.
3. Ursachen! –begründet mit komplexen, konstruktiven und bauphysikalischen Zusammenhängen!
Auf das, was die bautechnischen Laien aber nicht wissen können, sei hier nun detaillierter eingegangen. Erinnert sich der Leser an die Schlagworte: Feuchtigkeit (Nässe) und Kälte? Wenn auf diese baupysikalischen Medien Schimmelpilzsporen treffen, entwickeln sie sich zu Keimung und Wachstum von zunächst kleinen schwarzen Flecken (Bild), die sich großflächig verbreiten können. Warum ist das so?
Unsere Gebäude -gleichgültig ob Neu- oder Altbau- unterliegen einer stetigen Altersminderung infolge Auftreffens von Witterung, z.B. Frost/Tauwechsel. Wenn die Gebäudehülle am Tage Regenwasser in Rissen oder Baustoffporen aufnimmt und des Nachts Frost eintritt, vergrößert sich physikalisch das Regenwasser zu Eis und führt zu einem unmerklichen Druck auf die gesunde Bausubstanz. Das ist aber noch nicht schädlich. Erst wenn wochen-, monate-, jahre- und jahrzehntelang dieser Vorgang immer wieder einwirkt, führt das zu der eben genannten Altersminderung der Gebäude. Werden nicht mindestens alle 25-30 Jahre die nichtkonstruktiven Bauteile der Gebäudehülle instandgesetzt, wird ein aufgestauter Instandsetzungsbedarf fällig, über den die Feuchtigkeit (Nässe) und Kälte in die Wohnungen vermehrt eindringt und zu Feuchtequellen führt und die Schimmelpilzbildung befördert.
Nunmehr leidet die Wohnung unter einer Feuchtequelle, die infolge der bauphysikalischen Gesetzmäßigkeit „Verdunstung“ die Feuchtigkeit in die Wohnraumluft eindunsten läßt. Die Folge ist die Erhöhung der relativen Raumluftfeuchte möglicherweise über das mietvertrags-zulässige Maß hinaus. Da sich die Feuchte in der gesamten Wohnung verbreitet, werden nun insbesondere die zur Nordseite der Wohnung gelegenen Außenwandflächen zuerst befallen, denn hier sind die Wandoberflächen kälter als auf der sonnenbestrahlten Südseite (Wohnzimmer). Hier also kommen feuchte Luft, die auf kalten Wandflächen zu Nässe werden (Kondensat) und die kalten Außenwandflächen zusammen und es entsteht Schimmelpilz. Also an Stellen, die völlig entgegengesetzt zur Feuchtequelle liegen.
Wenn man sich diesem Vorgang gedanklich real nähert, ist es aussichtslos, einen Beweis führen zu wollen, dass bei vertragsgerechtem Mieterverhalten „Mangelndes Heizen und Lüften“ mitursächlich ist, natürlich nur für den Fall, dass die eben beschriebene Feuchtequelle in der Wohnung tatsächlich infolge Baumängeln gegeben ist. Die Statistik meiner fast 3000 erstellten Gutachten bestätigt: Über 98 % aller vom Gutachter Schwedler untersuchten Schimmelpilzschäden lasten den Bewohnern keine Verantwortung für diese Bauschäden an.
Nachdem nun zum zweiten Mal bei Frau Berger Schimmelpilze im Schlafzimmer aufgetreten sind, steht eine gerichtliche Auseinandersetzung bevor.
4. Gerichtsurteile
Hierzu kann man beispielhaft als Beteiligter im Internet Urteile -auch letztinstanzliche- der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandes-gerichte aufrufen, um sich ein ungefähres Bild zu machen. Beispielhaft seien hier einige erwähnt.
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Amtsgericht Flensburg, Akz. 63 C 246/95,
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Amtsgericht Siegburg, Akz. 4 C 227/03 2005,55
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Amtsgericht Steinfurt, Akz. WuM 77, 256
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Amtsgericht Itzehoe, WuM 82, 181
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Amtsgericht Hamburg WuM 79/103
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Landgericht Düsseldorf, Akz. 24 S 242/94
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Landgericht Hannover, Akz. WuM 82, 130
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OLG Celle, Akz. RE WuM 85, 9;
-siehe auch Google: „Rechtsanwaltskanzlei Kotz, Kreuztal“-
Bausachverständige sind neben anderen häufig die ersten Berater, die befragt werden, was „man“ denn nun machen solle? Dem Sachverständigen steht eine juristische Beratung nicht zu, -aber: Er darf die möglichen Verfahrenswege vorgeben.
5. Die juristischen Verfahrenswege!
Für den Fall, dass der Geschädigte im Mieterverband, Mieterbund oder Mieterverein ist, dort bitte die Beratung in Anspruch nehmen. Der Hauseigentümer bedient sich ebenfalls der Beratung des Hauseigentümerverbandes oder Hauseigentümervereins, -häufig auch „Haus- und Grundbesitzer-Verein“ genannt. Ist man dort nicht Mitglied, geht man zu einem Rechtsanwalt und berät sich über die drei Verfahrenswege:
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Schiedsgutachten, man tut sich zusammen: Hauseigentümer und Bewohner. Sie beauftragen gemeinsam einen Schiedsgutachter, für den je zur Hälfte ein Kostenvorschuß an den Schiedsgutachter bezahlt wird. Vereinbart wird, dass letztendlich derjenige die Kosten des Gutachters und der Instandsetzung trägt, der den Schimmelschaden zu verantworten hat. Auch sollte eine Vereinbarung getroffen werden, dass sich beide Beteiligten dem Schiedsgutachten unterwerfen. Bei dem Schiedsgutachten- Verfahren ist es durchaus nicht abwegig, sondern sehr sinnvoll, einen Rechtsanwalt beizuziehen, weil häufig bei auftretenden Rechtsfragen der Sachverständige überfragt ist. Der Vorteil bei diesem Verfahren: Beide Parteien sparen die Kosten für den zweiten Sachverständigen, -siehe 2.
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Privat-Gutachten, mit dem der Rechtsanwalt eine Klage einreicht. Dazu bedarf es aber des Einsatzes eines kompetenten Sachverständigen, der auf dem Gebiet alter Bausubstanz hinreichend erfahren ist (sie liegen nicht auf der Straße, leider), denn das Gericht bestellt in der Regel einen weiteren Gutachter, nämlich den Gerichtssachverständigen, der nun überprüft, ob das Privatgutachten fundiert begründet ist und mit den Feststellungen des Gerichtsgutachters übereinstimmt. Achtung! Es ist also für den Privatgutachter verfahrensrechtlich nicht unbedingt notwendig, dass er von der Industrie- und Handelskammer oder der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer in den Kreis der bestellten Sachverständigen aufgenommen wurde, da -wie gesagt- sowieso ein Gerichtsachverständiger berufen wird. Wichtig ist, dass der Privatsachverständige etwas von seinem Handwerk und der Bausubstanz versteht, damit der Gerichtssachverständige seine Beurteilungen abhaken kann. Das kann z.B. auch ein Privatsachverständiger sein, der zwar früher bestellt war, aber aus Gründen der Altersüberschreitung nicht mehr bestellt ist, und der somit über lange Jahre umfangreiche Erfahrungen mit gerichtlichen Aufträgen gesammelt hat und deshalb besonders prädestiniert ist.
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Das selbstständige Beweisverfahren. Der Geschädigte, der sich mit seinem Mieter oder Hauseigentümer auf eines der Verfahren 1. oder 2. nicht einigen konnte, geht zu einem Rechtsanwalt und beantragt ein „selbstständiges Beweisverfahren“ Alles andere veranlasst der Rechtsanwalt über das Gericht als der Herr Bevollmächtigte des Antragstellers. Wenn der Antrag gestellt ist, entscheidet das Gericht, wer als Gerichts-Bausachverständiger berufen bzw. bestellt wird.
In unserer Geschichte beginnt nun die Untersuchung der Wohnung mittels Befragung der Bewohner und Hauseigentümer zum zeitlichen und örtlichen Verlauf der Schimmelpilzentstehung. Es wird auch erfragt das Alter des Gebäudes und die in den letzten Jahren vorgenommenen Instandsetzungsarbeiten. Selbstverständlich gehört zur Befragung der Parteien auch die Beiziehung von Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und weiteren technischen Details.
Sodann werden alle Schimmelpilz-Mängel in Augenschein genommen und diese fototechnisch dokumentiert. Dann folgt die Luftfeuchte-meßprüfung außerhalb und innerhalb der Wohnung, sowie die Baustoff-Feuchtemeßprüfung als Tiefenmessung im Mauerwerk. Das bedeutet: Es geht nun für den Sachverständigen um die Suche nach einer evtl. Feuchtequelle.
6. Die Feuchtemessung zum Erkennen der Feuchtequelle!
Diese Feuchtemeßprüfung ist das unverzichtbare Hilfsmittel zur Aufklärung der technischen Zusammenhänge. Es handelt sich um die Prüfung der Raumluftfeuchte, der Baustofffeuchte der Innen- und Außenwände, der Fensterleibungen, der Heizkörpernischen und Schornsteine, der Decken infolge Dachundichtigkeiten und Rohrbrüchen von oben, der Fußböden, der Fliesen in Bad und Küche wegen evtl. Leitungsdefekte, der Balkone und Loggien. Häufig müssen auch die über oder unter der betroffenen Wohnung gelegenen Wohnungen und Keller wegen unzureichender Keller-Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumen-Dickbeschichtungen abgeprüft werden. Leider werden gerade die Souterrain-Wohnungen wegen versäumter Einschaltung hochkompetente Fachberater der einschlägigen Lieferfirmen z.B „Remmers“ und „Deitermann“ sehr oft in der Qualität der Abdichtung vernachlässigt. Bei den mineralischen Abdichtungen von z.B. „Uzin“ hinter Fliesenflächen auf Fußböden genügt auch die Messtechnik nicht mehr. Hier müssen Konstruktionsöffnungen vorgenommen werden.
Zurück zu den Messungen. Diese sind zunächst zerstörungsfrei und wirken in die Tiefe des Bauteils, wobei der Meßbereich der Wandoberflächenabsorption überwunden wird. Gibt es Hinweise für von außen einlaufendes Regenwasser werden Tiefenmessungen vorgenommen mit stufenweiser Protokollierung der Meßwerte, ob das Regenwasser von außen eindringt. Hat also ein Bausachverständiger ein Feuchtemeßgerät nicht zur Hand, kann er zu Schimmelpilzerscheinungen auch keine Beurteilung abgeben.
Nachfolgende Geräte werden in der Regel genutzt: von Trotec, PCE Group, Lignomat, Schriever & Schulz, ATP, MT Messtechnik GmbH, Dr. Specht GmbH und GANN, Gerlingen. Weit verbreitet sind in der Anwendung die Geräte der GANN Mess- und Regeltechnik GmbH. Vorrangig werden von -mir bekannten- Kollegen die Geräte RTU 600, UNI 2, HT 85, Datenlogger Klima I-II, Hydromat für CM-Methode, sowie die Darr-Methode im Baustofflabor der Privaten und Staatlichen Materialprüfungsämter, sowie der naturwissenschaftlichen Institute (Universitäten Referat Bauphysik) verwendet.
Nachdem das Messgerät UNI 2 in unserer Tatsachengeschichte eingesetzt worden war, deutete nach dem Feuchteverlauf alles auf eine Feuchtequelle hin, die in der diagonal im Nachbarhaus im 1. Obergeschoß gelegenen Wohnung angesiedelt ist. Auf Nachfrage beim Nachbarn stellte sich heraus, dass dort -mehrere Wochen bevor die ersten schwarzen kleinen Flecken in Frau Bergers Wohnung aufgetreten sind- ein Rohrbruch stattgefunden hat. Des Rätsels Lösung war gefunden. Keiner der Bewohner war mit Schuld beladen, aber alle waren emotional wegen der Auseinandersetzung geschädigt.
Die Gebäude-Versicherung hat Frau Berger auch ihren Renovierungsschaden ersetzt und so könnten alle zufrieden sein. Nicht zufrieden war Frau Berger, die dieses selbstverständliche Recht wegen Besserwisserei anderer über zwei Jahre gerichtlich erkämpfen musste und nun auch noch Lehrgeld insofern bezahlen musste, weil sie wegen der Vermeidung eines Rechtsstreites selbst Schimmel-Ex erworben und verwendet hat. Selbstverständlich sind chemische oder naturgemäße Schimmelstopper zur Reinigung der schimmelpilzbefallenen Flächen einsetzbar, -aber erst, wenn die Ursachenbeseitigung erfolgt ist, d.h Trockenlegung der Feuchtequelle.
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Dipl.-Ingenieur und Baumeister für Hochbau
Gerichtlicher und Privater
Sachverständiger für
Bauschäden und Schimmelpilzbildung
in Nordrhein-Westfalen
Krefeld

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Zur besseren Einschätzung einer Schimmelpilzbildung in Verbindung mit einer Feuchtequelle durch den bautechnischen Laien- habe ich einen Baumangelzielbaum entwickelt, der wichtige Hinweise gibt.
Abschließend sei noch erwähnt, dass es sich bei dem hier geschilderten Fall für den kompetenten Sachverständigen um eine relativ einfache Ursachenfindung gehandelt hat. Es kann also noch viel schlimmer kommen, wenn man nicht sofort gutachterliche Hilfe in Anspruch nimmt.
Peter Schwedler, Krefeld, im März 2006 |